Grundsätzlich gilt, dass für allgemein Krankenversicherte (gesetzliche Krankenkassen) alle gesetzlichen Leistungen, insbesondere auch die Kieferumstellung mit einen genehmigten Kassenplan, Wurzelspitzenresektionen etc., ohne Zuzahlung möglich sind.

Je nach Vertrag, auch bei Privatversicherung oder Zusatzversicherung/Beihilfe, können folgende Zusatzleistungen zahlungspflichtig sein:

Wir bitten um Verständnis, dass wir diese Regelungen nicht erfunden haben, sie aber leider umsetzen müssen.

Transparenz ist uns wichtig – eine unserer Behandlungsüberzeugungen ist, dass Sie eine zuverlässige Kostenplanung verdienen.

Als allgemein Krankenversicherter (gesetzliche Krankenkassen) erhalten Sie für alle Zusatzleistungen einen detaillierten Kostenvoranschlag, den Sie bitte gegenzeichnen möchten, wenn Sie die Zusatzleistungen in Anspruch nehmen. Der Kostenvoranschlag kann bei entsprechendem Aufwand für Sie gebührenpflichtig sein.

Wir bitten nochmals um Verständnis, dass sich zuzahlungsfreie Leistungen nur auf die ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Leistungen lt. Sozialgesetzbuch beschränken.

–––

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) – Gesetzliche Krankenversicherung – (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477)
§ 12 Wirtschaftlichkeitsgebot

(1) Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.

––––

Für die Privatversicherten und Beihilfepatienten führen wir alle Standardbehandlungen mit der gültigen Gebührenordnung durch. Kostenvoranschläge, welche berechnet werden / gebührenpflichtig sind, erhalten Sie auf Wunsch und für alle größeren geplanten Behandlungsschritte.

Bitte klären Sie vor Ihrer Behandlung ab, welche Leistungen von Ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfe übernommen werden. Bei der Vielfalt an Verträgen ist es uns nicht möglich, hierzu zu beraten oder für Sie zu verhandeln. Entsprechend können wir auch keine Verantwortung für eventuell nicht übernommene Kosten übernehmen.